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Gegenläufige Podesttreppe Gehlinie

Gehbereich

Gehbereich, gelegentlich auch Laufbereich

Der Gehbereich ist „…der bei üblicher Nutzung der Treppe regelmäßig betretene Bereich“ (ÖNORM B 5371). Der Gehbereich bezeichnet damit den Weg, den Benutzer einer Treppe üblicherweise gehen und auf dem die für die Bemessung des Auftrittes wichtige Lauflinie liegen muss. Der Gehbereich wurde auf Vorschlag der Treppenmeister-Gruppe erstmalig in die DIN 18065:Juli 1984 aufgenommen (später auch in die ÖNORM B 5371), aufgrund der Beobachtung, dass die Benutzer von Treppen unterschiedliche Wege begehen. (Siehe auch Treppenlauflinie, wo die Einflussfaktoren für den Weg beschrieben sind).

Besonders bei gewendelten Treppen stellt man fest, dass der gleiche Benutzer für den Aufwärtsweg den kürzeren Auftrittbereich wählt, für den Abwärtsweg den längeren. Um für die Bemessung der Stufen beide Gehrichtungen zu berücksichtigen, wurden daher für den Gehbereich dessen Lage und die Breite festgelegt, die 20 % der nutzbaren Laufbreite einer Treppe beträgt, bis höchstens 20 cm. Die Ränder des Gehbereiches sind von der (lichten) Handlaufseite bei gewendelten und geraden Treppen 40 % der nutzbaren Laufbreite entfernt, bis höchstens 40 cm, und bei Spindeltreppen 30 % bzw. max. 30 cm. In der DIN 18065 ist der Gehbereich zwar nicht wörtlich definiert, jedoch sind die Anforderungen in Punkt 8 sowie in den Bildern A 23 bis A 31 erläutert. In der ÖNORM B 5371 ist der Gehbereich in den Punkten 3.1.4 und 7 sowohl erläutert als auch in den Bildern 6a bis 7b dargestellt.